Sicherheit, die sich belegen lässt.
Alle relevanten Zertifikate, Nachweise und technischen Sicherheitsmaßnahmen zu SafetyEasy an einem Ort. Für Ihre IT, Ihre Compliance-Prüfer und Ihren Datenschutzbeauftragten.
Geschützt durch mehrschichtige Sicherheitsarchitektur, betrieben in deutschen Rechenzentren, geprüft durch TÜV Rheinland.
Vier Pflichten. Vier Antworten. SafetyEasy unterstützt zentrale NIS2-/BSIG-Prozesse mit konkreten Funktionen.
Vier zentrale NIS2-/BSIG-Themen werden mit konkreten Funktionen unterstützt. Die rechtliche Betroffenheit und vollständige Umsetzung sind jeweils organisationsbezogen zu prüfen.
Risiken systematisch bewerten. Und die Behandlung nachweisen.
SafetyEasy führt ein vollständiges Asset-Inventar mit Schutzbedarf, ein Risikoregister mit Behandlung und ein Statement of Applicability, das jedes Control belegt.
- Asset-Inventar mit Informationswerten, Eigentümer und Abhängigkeiten
- Statement of Applicability mit Nachweis und Wirksamkeit je Control
- Behandlungsplan mit Restrisiko und Akzeptanz durch berechtigte Rollen
24 Stunden bis zur Erstmeldung. SafetyEasy führt Sie durch jeden Schritt.
Bei einem erheblichen IS-Vorfall bleiben Ihnen 24 Stunden für die Erstmeldung und 72 Stunden für die Folgemeldung. SafetyEasy strukturiert den Prozess von der Meldung bis zu Lessons Learned.
- Triage und Klassifizierung mit getrennter Bewertung von Schweregrad und Erheblichkeit
- Meldepflicht-Bewertung mit Meldestufen für BSI und Aufsicht
- Fristenkontrolle mit Erinnerung vor Ablauf der 24- und 72-Stunden-Frist
Kritische Prozesse absichern. Mit RTO, RPO und Wiederanlaufplan.
SafetyEasy führt eine Business Impact Analyse mit RTO- und RPO-Werten, verknüpft kritische Prozesse mit Wiederanlaufplänen und dokumentiert Übungen zum Nachweis.
- Business Impact Analyse mit Kritikalitätsstufen je Prozess
- Wiederanlaufpläne mit definierten RTO- und RPO-Zielen
- Übungsnachweise für den Auditor mit Datum und Teilnehmern
Die Geschäftsleitung trägt Umsetzungs- und Überwachungsverantwortung. SafetyEasy unterstützt den Nachweis der Umsetzung.
§ 38 BSIG verpflichtet die Geschäftsleitung betroffener Einrichtungen, Maßnahmen nach § 30 BSIG umzusetzen und deren Umsetzung zu überwachen. Bei schuldhafter Pflichtverletzung kann eine Haftung gegenüber der Einrichtung nach den anwendbaren gesellschaftsrechtlichen Regeln bestehen.
- Cockpit für die Geschäftsführung mit dem konsolidierten Konformitätsstatus
- Schulungsnachweise nach § 38 Abs. 3 BSIG für die Geschäftsführung
- Managementbewertung mit Zielerreichung, Auditrate und Wirksamkeit
Nicht nur NIS2. SafetyEasy deckt das ganze Feld ab.
Informationssicherheit endet nicht bei einer einzelnen Regulierung. SafetyEasy ist so gebaut, dass Sie die Anforderungen aus mehreren Rahmenwerken auf einer Basis erfüllen können. Einmal pflegen, mehrfach nachweisen.
Der internationale Standard für Informationssicherheit.
Verlangt ein systematisches ISMS mit Risikoregister, Statement of Applicability und regelmäßiger Managementbewertung.
- Komplettes ISMS mit Asset-Inventar
- Statement of Applicability je Control
- Nachweisführung und Wirksamkeit
- Auditnachweise zentral verfügbar
Datenschutz mit dokumentierten Prozessen.
Verpflichtet zu klaren Prozessen bei personenbezogenen Daten, mit Verarbeitungsverzeichnis, AVVs und Meldung von Datenpannen.
- Verarbeitungsverzeichnis geführt
- AVV-Nachweise und TOM-Dokumentation
- Unterstützung bei Fristen und Nachweisen für nach Art. 33 DSGVO meldepflichtige Datenschutzverletzungen
- Löschkonzepte je Datenkategorie
IT-Sicherheitsgesetz für kritische Infrastrukturen.
Betreiber kritischer Anlagen müssen die Umsetzung der einschlägigen Maßnahmen nach §39 BSIG regelmäßig durch Sicherheitsaudits, Prüfungen oder Zertifizierungen nachweisen. Der Nachweis ist grundsätzlich im Drei-Jahres-Rhythmus zu erbringen.
- Nachweise nach § 39 BSIG strukturiert
- Prüfzyklus alle drei Jahre verwaltet
- Meldeprozess an das BSI
- ISO 27001 als Ausgangspunkt
CRA: erste Pflichten gelten bereits.
Die Vorschriften zu Konformitätsbewertungsstellen gelten seit 11. Juni 2026. Die Meldepflichten nach Art. 14 gelten ab 11. September 2026. Die Verordnung gilt im Übrigen ab 11. Dezember 2027.
- Schwachstellenmanagement strukturiert
- Meldeprozesse dokumentiert
- Nachweise über den Lebenszyklus
- Konformitätsbewertung vorbereitet
Cybersicherheit für Aufzugsanlagen.
Bei vorhandenen sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtungen sind Cybergefährdungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung anlagenbezogen zu prüfen und, soweit relevant, zu dokumentieren. SafetyEasy hält Bewertungen und zugehörige Nachweise anlagenbezogen bereit.
- Anlagenbezogene Cyberbewertung dokumentiert
- Nachweise für relevante Prüfungen
- Anlagenakte mit Prüffristen
- Wartungsfirmen und Störungen dokumentiert
Digitale Resilienz für Finanzunternehmen.
Finanzunternehmen und ihre IKT-Dienstleister müssen seit 2025 ein umfassendes Risikomanagement mit Vorfallmeldungen und Resilienz-Tests betreiben.
- IKT-Risikomanagement abgebildet
- SafetyEasy unterstützt die Dokumentation von IKT-Risiken, Vorfällen, Drittparteien und Resilienzmaßnahmen
- Steuerung der IKT-Drittparteien
- Resilienz-Nachweise dokumentiert
Nachweise, die Sie sofort einsehen können. Ohne Umweg über unser Team.
Nachweise zum Betreiber und zur Cloud-Infrastruktur stehen direkt zum Abruf bereit.
Zertifiziert durch TÜV Rheinland für Beratung, Architektur, Implementierung, Training und Betrieb von Lösungen aus den Bereichen IT, Cloud-Lösungen und Informationssicherheit.
Unsere Cloud-Infrastruktur wird von IONOS Cloud in deutschen Rechenzentren betrieben. Alle relevanten Nachweise wie ISO 27001, ISO 27017, ISO 27018 und SLAs finden Sie direkt bei IONOS.
Direkt mit SafetyEasy starten
Wählen Sie die benötigten Fachpakete, registrieren Sie Ihr Unternehmen und starten Sie direkt. Wenn Sie Ihr Team strukturiert einführen möchten, können Sie ergänzend ein Training buchen.
Fragen zu Sicherheit und Datenschutz.
Wo werden unsere Daten gespeichert?
Produktive SafetyEasy-Anwendungs-, Dokumenten- und Datenbankdaten werden in der vertraglich festgelegten IONOS-Cloud-Region in Deutschland verarbeitet, einschließlich der Sicherungskopien. Die Übertragung erfolgt verschlüsselt über TLS. Die Datenverschlüsselung bei der Speicherung erfolgt gemäß unserer technischen Sicherheitsarchitektur. Für unterstützende Dienste wie transaktionale E-Mails und Service-Desk gelten die im Auftragsverarbeitungsvertrag ausgewiesenen Unterauftragsverarbeiter und gegebenenfalls die erforderlichen Garantien nach Art. 44-49 DSGVO.
Ist SafetyEasy zertifiziert?
Der Betreiber BLUVIT GmbH ist nach ISO/IEC 27001:2022 zertifiziert. Das Zertifikat und der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO stehen als Nachweise für Ihre Sorgfaltspflicht bereit.
Wie unterstützt SafetyEasy die Einhaltung von NIS2 und BSIG?
SafetyEasy unterstützt zentrale NIS2- und BSIG-Prozesse mit konkreten Funktionen. Dazu gehören die strukturierte Bewertung erheblicher Vorfälle, die Meldephasen nach § 32 BSIG (Frühwarnung, Folgemeldung, Abschlussbericht), die Dokumentation der Umsetzungs- und Überwachungspflichten nach § 38 BSIG sowie die Lieferantenprüfung nach Artikel 21 der NIS2-Richtlinie.
Was gilt für Betreiber kritischer Anlagen (KRITIS)?
Betreiber kritischer Anlagen müssen die Umsetzung der einschlägigen Maßnahmen nach § 39 BSIG regelmäßig durch Sicherheitsaudits, Prüfungen oder Zertifizierungen nachweisen. Der Nachweis ist grundsätzlich im Drei-Jahres-Rhythmus zu erbringen. SafetyEasy strukturiert die Nachweise nach § 39 BSIG und dokumentiert sie nachvollziehbar.
Was gilt beim Cyber Resilience Act (CRA)?
Beim CRA gelten erste Pflichten bereits. Bestimmte organisatorische Vorschriften gelten seit 11. Juni 2026. Die Meldepflichten nach Artikel 14 gelten ab 11. September 2026. Die vollständige Anwendung folgt am 11. Dezember 2027. SafetyEasy unterstützt die Dokumentation von Produkt-Sicherheitsprozessen und Meldeprozessen.
Wie geht SafetyEasy mit persönlicher Haftung der Geschäftsführung um?
§ 38 BSIG verpflichtet die Geschäftsleitung betroffener Einrichtungen, Maßnahmen nach § 30 BSIG umzusetzen und deren Umsetzung zu überwachen. Bei schuldhafter Pflichtverletzung kann eine Haftung gegenüber der Einrichtung nach den anwendbaren gesellschaftsrechtlichen Regeln bestehen. SafetyEasy strukturiert die Umsetzung und hält zugeordnete Nachweise nachvollziehbar bereit.
Welche Rolle spielt TRBS 1115 Teil 1?
TRBS 1115 Teil 1 konkretisiert die Anforderungen an die Cybersicherheit sicherheitsrelevanter Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen. Diese Anforderungen sind auch bei entsprechend sicherheitsrelevanten Systemen von Aufzugsanlagen zu berücksichtigen. Bei wiederkehrenden Prüfungen können auch cyberrelevante sicherheitstechnische Aspekte und deren dokumentierte Bewertung relevant sein. SafetyEasy hält die entsprechende Gefährdungsbeurteilung und Nachweise anlagenbezogen bereit.
Was unterstützt SafetyEasy im Kontext DORA?
DORA gilt seit dem 17. Januar 2025 und adressiert unter anderem IKT-Risikomanagement, Vorfallmanagement, Resilienztests und IKT-Drittparteirisiken. SafetyEasy unterstützt die Dokumentation von IKT-Risiken, Vorfällen, Drittparteien und Resilienzmaßnahmen.
Wie geht SafetyEasy mit den Meldefristen der DSGVO um?
Artikel 33 DSGVO verlangt die Meldung grundsätzlich binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, außer sie führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für Rechte und Freiheiten. SafetyEasy unterstützt bei Fristen und Nachweisen für nach Art. 33 DSGVO meldepflichtige Datenschutzverletzungen.
Können wir SafetyEasy in unser bestehendes ISMS oder unsere IT-Landschaft integrieren?
SafetyEasy bietet Schnittstellen für die Integration in bestehende IT-Landschaften. Welche Systeme aktuell direkt unterstützt werden, finden Sie auf unserer Integrationsseite. Aktuell ist die Integration über OpenID Connect für Single Sign-On und über SCIM 2.0 für Microsoft Entra ID zur automatisierten Benutzerbereitstellung möglich. Weitere kundenspezifische Integrationen laufen über die API.